Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.
Die Vieldeutigkeit der Definition zeigt sich dann als nachvollziehbare Ansammlung ihrer Facetten..
Auf diesem Weg kann die staatsrechtliche Systematik der SouveränitätsDefinition sichtbar werden.
Der vorliegende Essay setzt daher nicht an den schillernden Worten der Definition an, sondern nimmt Schmitts Strategie der Begriffsbildung zum Ausgangspunkt, die auf einer Trias aus Lagebeschreibung, Positionierung und Fokussierung auf knappe Sentenzen beruht.
Carl Schmitts Definition ist konzise und pointiert formuliert, doch bleibt sie bei näherer Betrachtung dunkel.
Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet