In der katholischen Kirche sind der "Dritte" Weg und der Kirchliche Arbeitsgerichtshof untrennbar verbunden.
Dafur ist die Einbindung von Gewerkschaftsmitgliedern in die Arbeitsrechtlichen Kommissionen notwendig..
Ein Streikrecht ist ausgeschlossen.
Es gibt ein kircheneigenes kollektives Arbeitsrecht mit der Dienstgemeinschaft als Grundlage.
In der katholischen Kirche sind der "Dritte" Weg und der Kirchliche Arbeitsgerichtshof untrennbar verbunden